Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Bestätigung zustande, vorausgesetzt, dass Verlag und Redaktion mindestens 10 Tage vor Erscheinen vom Inhalt der Anzeigen Kenntnis und diesem stillschweigend zugestimmt haben oder die nötigen Korrekturen gemäss Verlag vorgenommen wurden.
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Insertionsabschlüsse
Inserationsabschlüsse gelten für ein Jahr, vom Datum des ersten Erscheinens an gerechnet. Mehr- oder Minderbezüge gegenüber dem vereinbarten Volumen werden durch Gutschriften bzw. Rückbelastungen ausgeglichen
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Platzierungen
Die Inserate sind generell auf der rechten Seite platziert. Ausnahme: Doppelseiten. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für den Verlag nicht verbindlich. Ein Konkurrenzausschluss kann nur in Ausnahmefällen zugesichert werden. Dies muss schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten sein.
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Rücktrittsrecht
Die vom Kunden erteilten Insertionsaufträge sind fest gebucht. In Ausnahmefällen kann der Kunde ohne Kostenfolge zurücktreten, falls er spätestens einen Tag vor Insertionsschluss schriftlich über die Stornierung informiert. Die Anullation ist verbindlich, wenn das Verlagshaus Zehnder dieser schriftlich zugestimmt hat.
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Trennung Redaktion/Anzeigen
Inserate müssen als solche eindeutig erkennbar sein. Die Grundschriften sind im Inserateteil nicht zugelassen. Der Verlag behält sich vor, Inserate ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Die Verwendung des "Schützen-König"-Logos setzt die schriftliche Bewilligung des Verlages voraus.
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Auftragsablehnung
Der Verlag kann Inserateaufträge ohne Angaben von Gründen ablehnen. Grundsätzlich nicht akzeptiert wird unwahre und irreführende Werbung von Inseraten, deren Geschäftsgebaren gegen Treu und Glauben verstösst; Werbung, welche die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit oder die Notlage von Lesern ausnützen will; Werbung, welche die Unerfahrenheit von Kindern missbrauchen will. Generell jede Werbung, deren Text oder Gestalltung unsittlich oder menschenverachtend ist. |
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Haftung
Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen geltendes Recht verstossen. Im Falle einer Verletzung trägt er die volle Verantwortung; insbesondere verpflichtet er sich, sämtliche Kosten und Unkosten, die sich aus Verfahren ergeben, zu übernehmen. Der Verlag wird des Weiteren ermächtigt, Begehren, die er für berechtigt hält, anzuerkennen und den Werbetreibenden die Kosten zu belasten.
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Druckunterlagen
Der Auftraggeber ist für die termingerechte Lieferung einwandfreier Druckunterlagen verantwortlich. Litho- und Reprokosten sind in den Anzeigenpreisen nicht inbegriffen. Zusatzkosten für Satz und Montage werden nach Aufwand verrechnet. Das Druckmaterial wird auf Verlangen zurückgesandt oder nach einjähriger Aufbewahrung entsorgt.
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Anspruch
Für auftragswidrige oder fehlerhaft erschienene Anzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Preisreduktion oder eine Ersatzanzeige bis höchstens zum vertraglichen Insertionspreis der beanstandeten Anzeige. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich abgelehnt. Druckfehler, die weder Sinn noch Wirkung der Anzeige stören, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Geringe Tonabweichngen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens, der verwendeten Papiere und Farben begründet und berechtigen ebenfalls zu keinen Preisnachlässen
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Rechnungen
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto ohne Skonto zahlbar. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
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Zahlungsverzug
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug oder ungenügenden Krediturteilen unter Benachrichtigung des Auftraggebers die Inserate zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Nichteinhalten der Zahlungskonditionen (Verzug, Nichtbezahlung usw.) fallen Beraterkommissionen und Jahresumsatzprämien automatisch und rückwirkend dahin.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wil SG.
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